Beitragsfreie Kinderbetreuung vom Jugendamt

Liebevolle Betreuung mit Herz – beitragsfrei über das Jugendamt

In unserer Kindertagespflegestelle bieten wir eine familiäre, individuelle und liebevolle Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis ca. 6/7 Jahren (Einschulung) – mit gleicher finanzieller Förderung wie in einer offiziellen Kita.

Beitragsfreie Betreuung durch das Jugendamt
Eltern zahlen keinen Beitrag für die Betreuung – das übernimmt das Jugendamt Berlin, genau wie bei einer Kita.
Die einzige verpflichtende Zuzahlung ist die Verpflegungspauschale von aktuell 23 € im Monat, egal ob Kita oder Tagespflege.

👪 Individuelle Zusatzleistungen nach Absprache
Manche Familien wünschen sich zusätzliche Angebote wie:

  • Musikunterricht
  • Bewegungsspiele mit externen Fachkräften
  • Ausflüge oder besondere Materialien


Diese Zusatzangebote sind freiwillig und werden individuell und transparent mit den Eltern im Vorfeld abgesprochen. Es gibt keine versteckten Kosten!


🌱 Was uns besonders macht

  • Kleine Gruppen (max. 5 Kinder Pro Tagesmutter)
  • Feste Bezugsperson
  • Flexible Eingewöhnung
  • Liebevolle Atmosphäre
  • Individuelle Förderung
  • Enge Zusammenarbeit mit den Eltern

📝 So funktioniert die Anmeldung

  1. Bedarf beim Jugendamt anmelden (Kindertagespflege oder Kita-Gutschein)
  2. Gutschein bei uns einlösen
  3. Betreuung starten – beitragsfrei!

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Gutscheins!


📍 Ort:
Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
Berlin-Lichterfelde

📞 Telefon: 0157 / 51638122
📧 E-Mail: die.10.kobolde@gmail.com
🌐 Webseite: www.die-kleinen-kobolde.de


ℹ️ Gesetzlicher Hinweis für Eltern

Die Kindertagespflege ist gesetzlich gleichgestellt mit Kitas – das bedeutet:
Die Kosten für die Betreuung werden vom Jugendamt getragen.

👉 Rechtsgrundlagen im Überblick:

  • § 23 SGB VIII: regelt die Förderung in Kindertagespflege (u.a. die Kostenübernahme durch das Jugendamt)
  • § 90 SGB VIII: regelt die Elternbeiträge – für Kinder unter 1 Jahr, bei Anspruch auf Förderung, besteht Beitragsfreiheit (mit Ausnahme der Pauschale von derzeit 23 € in Berlin)
  • § 24 SGB VIII: sichert Kindern ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, auch in der Tagespflege
  • KitaFöG Berlin (Kindertagesförderungsgesetz): regelt u.a. die Finanzierung und Beitragsfreiheit in Berlin, auch für Tagespflegepersonen
  • Die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung ist geregelt im Berliner KitaFöG (Kindertagesförderungsgesetz) – speziell in § 1 und § 3.


📝 Wichtig für Sie als Eltern:
Die gesetzliche Beitragsfreiheit gilt nicht nur für Kitas, sondern auch für Kindertagespflegepersonen – wenn Sie einen Kita-Gutschein beim Jugendamt beantragen, können Sie diesen auch bei uns einlösen.