Liebevolle Betreuung mit Herz – beitragsfrei über das Jugendamt
In unserer Kindertagespflegestelle bieten wir eine familiäre, individuelle und liebevolle Betreuung für Kinder im Alter von 0 bis ca. 6/7 Jahren (Einschulung) – mit gleicher finanzieller Förderung wie in einer offiziellen Kita.
✅ Beitragsfreie Betreuung durch das Jugendamt
Eltern zahlen keinen Beitrag für die Betreuung – das übernimmt das Jugendamt Berlin, genau wie bei einer Kita.
Die einzige verpflichtende Zuzahlung ist die Verpflegungspauschale von aktuell 23 € im Monat, egal ob Kita oder Tagespflege.
👪 Individuelle Zusatzleistungen nach Absprache
Manche Familien wünschen sich zusätzliche Angebote wie:
- Musikunterricht
- Bewegungsspiele mit externen Fachkräften
- Ausflüge oder besondere Materialien
Diese Zusatzangebote sind freiwillig und werden individuell und transparent mit den Eltern im Vorfeld abgesprochen. Es gibt keine versteckten Kosten!
🌱 Was uns besonders macht
- Kleine Gruppen (max. 5 Kinder Pro Tagesmutter)
- Feste Bezugsperson
- Flexible Eingewöhnung
- Liebevolle Atmosphäre
- Individuelle Förderung
- Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
📝 So funktioniert die Anmeldung
- Bedarf beim Jugendamt anmelden (Kindertagespflege oder Kita-Gutschein)
- Gutschein bei uns einlösen
- Betreuung starten – beitragsfrei!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Gutscheins!
📍 Ort:
Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
Berlin-Lichterfelde
📞 Telefon: 0157 / 51638122
📧 E-Mail: die.10.kobolde@gmail.com
🌐 Webseite: www.die-kleinen-kobolde.de
ℹ️ Gesetzlicher Hinweis für Eltern
Die Kindertagespflege ist gesetzlich gleichgestellt mit Kitas – das bedeutet:
Die Kosten für die Betreuung werden vom Jugendamt getragen.
👉 Rechtsgrundlagen im Überblick:
- § 23 SGB VIII: regelt die Förderung in Kindertagespflege (u.a. die Kostenübernahme durch das Jugendamt)
- § 90 SGB VIII: regelt die Elternbeiträge – für Kinder unter 1 Jahr, bei Anspruch auf Förderung, besteht Beitragsfreiheit (mit Ausnahme der Pauschale von derzeit 23 € in Berlin)
- § 24 SGB VIII: sichert Kindern ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung, auch in der Tagespflege
- KitaFöG Berlin (Kindertagesförderungsgesetz): regelt u.a. die Finanzierung und Beitragsfreiheit in Berlin, auch für Tagespflegepersonen
- Die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung ist geregelt im Berliner KitaFöG (Kindertagesförderungsgesetz) – speziell in § 1 und § 3.
📝 Wichtig für Sie als Eltern:
Die gesetzliche Beitragsfreiheit gilt nicht nur für Kitas, sondern auch für Kindertagespflegepersonen – wenn Sie einen Kita-Gutschein beim Jugendamt beantragen, können Sie diesen auch bei uns einlösen.